Leistungsauftrag vom Bund oder Kanton

Ein Leistungsauftrag vom Bund oder einem Kanton besteht, wenn man für diese eine Aufgabe erledigt und dafür bezahlt wird.

Ein Leistungsauftrag:

  1. ist vertraglich geregelt
  2. definiert einen konkreten Auftrag und die Pflicht diesen zu erledigen
  3. wird vom Bund oder Kanton bezahlt (bzw. durch Sozialversicherungen oder Subventionen)

Beispiele für Leistungsaufträge:

Beispiel Leistungsaufträge im Kanton Zürich: Kontraktmanagement

Details zu Leistungsaufträgen vom Bund: Staatliche Leistungsaufträge und Rechtsschutz