DSGVO
Anwendbarkeit der DSGVO
Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).
Schweizer Unternehmen sind von der DSGVO betroffen, wenn sie im EWR
- Angestellte oder Niederlassungen haben,
- gezielt Waren oder Dienstleistungen anbieten oder
- Personen in ihrem Verhalten dort überwachen und dazu mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Angestellte oder Niederlassungen im EWR
Für Angestellte oder Niederlassungen im Europäischen Wirtschaftsraum gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).
Die Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein bietet eine einfach verständliche Erklärung der DSGVO für Unternehmen sowie Mustervorlagen und Checklisten an.
Betroffene Personen im EWR
Wenn ein Schweizer KMU gezielt Waren oder Dienstleistungen im EWR anbietet oder Personen in ihrem Verhalten dort überwacht (und dazu mit personenbezogenen Daten arbeitet), dann muss es die Rechte dieser betroffenen Personen nach der DSGVO beachten.
Die Betroffenenrechte sind in Kapitel 3 DSGVO geregelt und dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sehr ähnlich.
Die Anforderungen an eine Einwilligung sind leicht strenger in der DSGVO. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationfreiheit bietet eine Erklärung der Voraussetzungen für eine Einwilligung.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören die Länder der EU sowie Island, Norwegen und Liechtenstein.
Der offizielle Text der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eine übersichtliche Aufbereitung der DSGVO.