Besonders schützenswerte Personendaten

Besonders schützenswert sind Daten über:

  • die Gesundheit
  • die Intimsphäre (insbesondere die Sexualität)
  • die rassische und ethnische Herkunft oder Zugehörigkeit
  • religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten
  • verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen
  • Massnahmen der sozialen Hilfe
  • genetische Daten
  • biometrische Daten, die jemanden eindeutig identifizieren

Biometrische Daten, die zur eindeutigen Identifikation verwendet werden können, sind beispielsweise Fingerabrücke, Stimmprofile, Iris-Scans und Gesichts-Scans.

Für die Erfassung und Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten ist eine ausdrückliche Einwilligung nötig.

Besonders schützenswerte Personendaten haben auch einen höheren Schutzbedarf, damit sie angemessen geschützt sind.

Besonders schützenswert sind laut Art. 5 Bst. c DSG sämtliche «Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten, Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie, genetische Daten, biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren, Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen, Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe».